Kosten
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Großteil der Behandlungskosten. Für Kinder unter 18 Jahren fallen keine Kosten an. Erwachsene zahlen die gesetzlich festgelegte Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich der Verordnungsgebühr von 10 Euro. Bei bestimmten Einkommensgrenzen oder chronischer Erkrankung besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Zuzahlung. Wir informieren Sie gern darüber. Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte den Nachweis mit. Die Leistungen für Privatpatienten werden nach der GebüTH (Gebührenordnung für Therapeuten) abgerechnet. Sie erhalten eine Honorarvereinbarung. Je nach Versicherungsvertrag kann sich ein von Ihnen zu tragender Eigenanteil ergeben. Mit Abschluss der letzten Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.